Wirtschaftsdetektei vs. InkassoEine Wirtschaftsdetektei kann für viele Aufgaben eingesetzt werden, aber eines haben alle gemeinsam – es geht ums Geld.
Der Vergleich im Titel dieses Artikels mag im ersten Moment nicht ganz stimmig sein, es sind jedoch vor allem die Fälle von ausstehenden Zahlungen und eine damit verbundene Uneinbringlichkeit selbiger, die uns sehr häufig beschäftigen.

Was hat eine Wirtschaftsdetektei mit Inkasso zu tun?

Die Frage ist berechtigt, denn wenn man nicht selbst einmal in der Situation war, Informationen über einen Schuldner einholen zu müssen, werden mit dem Begriff Wirtschaftsdetektei eher andere Aufgabengebiete assoziiert. Anhand von folgendem Beispiel möchten wir Ihnen darlegen, warum die Sache aber durchaus ihre Berechtigung hat:

Ein Beispiel aus dem Arbeitsfeld einer Wirtschaftsdetektei

Firma A hat einen Kunden – den Kunden B – der normalerweise immer gut und pünktlich bezahlt hat. Es wurde ein gewisses Vertrauen aufgebaut, geht in Vorleistung und liefert auf Rechnung eine große Bestellung aus – und dann ist Sendepause. Der Geschäftsführer von Firma B ist nicht mehr erreichbar, die Zahlung bleibt aus und plötzlich heißt es Kunde B ist in Konkurs. Es handelt sich dabei um eine KG, der voll haftende Gesellschafter ist jener Geschäftsführer, der nicht erreicht werden konnte.

Was tun? Die Antwort lautet nun, Informationen beschaffen – Arbeit für eine Wirtschaftsdetektei. Die Summe ist so hoch, dass eine Nichteinbringung doch erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei Firma A verursachen würde. Der Geschäftsführer und haftende Gesellschafter der Firma B gibt sich als mittellos aus und von den vorhandenen Einlagen der Komplementäre kann lediglich der Konkurs finanziert werden. So die aktuellen Fakten.

Firma A betraut nun die Wirtschaftsdetektei Ritter mit dem Fall. Es handelt sich hierbei nicht um das “klassische Inkasso”, aber die Idee dahinter ist dieselbe – “Holen Sie unser Geld!”. Die Detektei beginnt mit den Ermittlungen. Es wurde ermittelt, dass hier Geld ins Ausland, nach Spanien, geschafft, und somit vor der deutschen Justiz versteckt wurde. Die  Wirtschaftsdetektei Ritter fand heraus, dass der Standort für das untersuchte Unternehmen in München lediglich aus einem Briefkasten bestand. Das offensichtlich vorhandene Vermögen des Gesellschafters im Ausland wird bei der Konkurseröffnung deshalb vorerst nicht berücksichtigt. Konkret stellte die Wirtschaftsdetektei Ritter über Kontaktleute in Spanien fest, dass der Gesellschafter eine kürzlich erworbene Liegenschaft auf Mallorca besitzt, entsprechende Autos in der Garage hat und ein aufwendiges Leben führt.

Die entsprechenden Beweise werden nun der Firma A vorgelegt und diese leitet sie an das zuständige Gericht weiter. Das Vermögen wird neu bewertet, und letztlich werden alle Gläubiger zufrieden gestellt, da sich der Geschäftsführer in jeder Hinsicht zahlungswillig zeigt.

Dieser Fall hat so tatsächlich stattgefunden und es war nur einer von vielen. Auch bei kleineren Forderungen lohnt es sich eine Wirtschaftsdetektei zu beauftragen, weil häufig der zahlungsunwillige Kunde durchaus Geld hat, lediglich niemand davon weiß. Es muss nicht bis zum Konkurs gehen – es reicht auch wenn ein vollstreckbarer Mahnbescheid nicht durchgesetzt werden kann, weil scheinbar kein Geld da ist. Teilt man den Gerichten mit, wo dieses ist, weil die entsprechenden Informationen beschafft wurden, wird man auch sehr bald, zumindest eine Schadensbegrenzung erreichen.

Reine Inkassobüros sind häufig lediglich eine Auslagerung des Forderungsmanagement und tragen bei schwierigen Fällen nicht wirklich zur Einbringung bei. Wissen bedeutet den Vorsprung, den Sie brauchen um zu Ihrem Recht zu kommen. Dies gilt in der Wirtschaft wie in den meisten anderen Lebensbereichen. Die Wirtschaftsdetektei Ritter ist Ihnen dabei behilflich.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Per email an info@wirtschaftsdetektei.bayern

    Sie erreichen uns natürlich auch via:

    Tel.: 0800 22 007 22
    Tel. Ausland: +49 – 8031- 22 036 66
    Fax: +49 – 8031- 22 036 55

    Kontakt zu Inkasso Ritter